NIS2-Registrierung: Frist endet am 6. März
Bis zum 6. März 2026 müssen sich NIS2-pflichtige Unternehmen in Deutschland beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik registrieren. Grundlage ist die nationale Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, die seit dem 6. Dezember 2025 gilt und erweiterte Sicherheits- und Meldepflichten für zahlreiche Branchen vorsieht – darunter Energie, Gesundheit, Transport, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung. Schätzungen zufolge sind rund 29.000 Unternehmen betroffen.
Die Registrierung erfolgt über das Online-Portal des BSI. Gefordert werden unter anderem Angaben zu Unternehmensgröße, Rechtsform, zuständiger NIS2-Kontaktstelle, Branchenzugehörigkeit sowie zur verantwortlichen Aufsichtsbehörde. Änderungen sind innerhalb von zwei Wochen zu aktualisieren. Voraussetzung für die Nutzung des Portals ist ein gültiges ELSTER-Organisationszertifikat, dessen Beantragung mehrere Werktage in Anspruch nehmen kann. Entsprechend ist eine vorausschauende Planung erforderlich.
Über die formale Registrierung hinaus verschärft NIS2 die Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement. Sicherheitsvorfälle sind über definierte Prozesse zu melden, Risiken systematisch zu bewerten und technische wie organisatorische Maßnahmen nachweisbar umzusetzen. Versäumnisse können zu Bußgeldern führen. Zudem besteht im Extremfall ein persönliches Haftungsrisiko für die Geschäftsführung, wenn organisatorische Pflichten nicht angemessen erfüllt werden.
Für viele mittelständische Unternehmen bedeutet dies erheblichen Handlungsbedarf – sowohl organisatorisch als auch technisch. Cenesco unterstützt Sie bei der Einordnung Ihrer Betroffenheit, bei der strukturierten Vorbereitung der BSI-Registrierung und beim Aufbau belastbarer Melde- und Risikomanagementprozesse. Sprechen Sie uns jetzt an, um Ihre NIS2-Compliance fristgerecht sicherzustellen und Ihre Cyber-Resilienz nachhaltig zu stärken.
