AGB
1. Geltungsbereich
Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder sonstige Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wird.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. An uns gerichtete Bestellungen können wir innerhalb einer Frist von 30 Tagen annehmen. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist ausdrücklich bestätigt haben, die Lieferung ausgeführt ist, oder wenn wir mit der Erbringung der bestellten Leistung für den Kunden erkennbar begonnen haben. Wir sind aber verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit mitzuteilen.
3. Leistungs- und Funktionsumfang
Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z.B. über Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuelle kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen. Unsere allgemeinen Preisangaben beinhalten keine kostenlose Installation und Einarbeitung in die von uns gelieferte Hardund Software. Solche Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns oder von einer durch uns beauftragten Firma nach Aufwand abgerechnet.
4. Lieferzeiten, Teillieferungen
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. In unseren Produktinformationen (Kataloge, Prospekte, Flyer, Internet usw.) angegebene Lieferzeiten sind nur ungefähre Angaben und nicht bindend. Auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen verlängert sich die Lieferfrist bei Fällen höherer Gewalt um die Dauer der durch die höhere Gewalt bestehende Behinderung. Gleiches gilt für den Fall, dass wir selbst nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß beliefert worden sind (bei vereinbarten Lieferterminen gilt demnach: richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten). Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Die Einhaltung vereinbarter Fristen für Lieferungen/ Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher durch den Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Anzahlungen) und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
5. Preis, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Kaufpreis ist in Ermangelung einer anderweitigen, ausdrücklichen Vereinbarung bei Übernahme der Ware netto ohne Skonto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in bar zu zahlen. Der Werklohn ist in Ermangelung einer anderslautenden, ausdrücklichen Vereinbarung mit der Abnahme der Leistung fällig und ohne Abzüge zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in bar zu zahlen. Als Abnahme gilt auch die Ingebrauchnahme des Werks, z.B. durch produktiven Einsatz der gelieferten und installierten Hard- und Software. Preiserhöhungen zum Preis bei Vertragsschluss sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen; dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. Der Kunde ist zum Rücktritt wegen der Preiserhöhung nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen
Bestellung und Auslieferung in erheblichem Maße übersteigt. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß den vorgenannten Regelungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist – sofern er Unternehmer ist – zur Zurückbehaltungen von Zahlungen nur wegen unstreitiger oder gerichtlich festgestellter Ansprüche berechtigt. Uns stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt im gesetzlichen Umfang zu.
6. Gewährleistung, Verjährung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Sofern unser Kunde Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Sofern unser Kunde kein Verbraucher ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt und auch nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistungsfrist auch gegenüber Verbrauchern generell auf 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn begrenzt. Betrifft der Mangel nur einen Teil der gelieferten Ware ist der Kunde nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung berechtigt, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Ist der Kunde Kaufmann, gelten für diesen die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB unbeschränkt.
- 6a. Gewährleistung für Software
Wir machen den Kunden darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Für die Software übernehmen wir daher nur insoweit eine Gewährleistung, als ihre Bedienungsfähigkeit nach der in einem Handbuch des Herstellers vorgenommenen Anleitung reicht. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Softwarefunktionen über die grundsätzliche Brauchbarkeit gemäß der Handbuchdokumentation des Herstellers hinausgehend den individuellen Anforderungen des Kunden genügen oder in der vom Kunden gewählten Auswahl zusammenarbeiten. Gleiches gilt für das Risiko der Auswahl, der Installation, der Nutzung der Software und des damit vom Kunden beabsichtigten Ergebnisses.
7. Haftung, Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte wesentliche Vertragspflichten/Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt. Diese Haftungsbegrenzung gilt gleichermaßen für Pflichtverletzungen durch unsere Organe und Erfüllungsoder Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der nach Ziffer 6 geltenden Verjährungsfrist. Gleiches gilt für Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Schadensabwehr (z.B. Rückrufaktionen). Bei Werkstattaufträgen gilt, dass für Datenverluste keine Haftung übernommen wird. Der Kunde ist gehalten, rechtzeitig Sicherungskopien (Backup) auf eigene Kosten anzufertigen, damit es erst gar nicht zu einem Datenverlust kommt. Steht uns aus dem Gesetz ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Kunden zu, weil dieser die Leistungsabnahme verweigert oder der Vertrag wegen Annahmeverzuges des Kunden gekündigt wurde, so beträgt die Schadensersatzforderung 20 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Die Forderung ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Hält der Kunde etwaige vereinbarte Vor-Ort-Termine nicht ein, sind wir berechtigt, ihm die Kosten für diesen Einsatz entsprechend der vereinbarten oder üblichen Stundensätze in Rechnung zu stellen, sofern es uns nicht gelingt, unsere Mitarbeiter anderweitig einzusetzen.
8. Abwerbeverbot
Der Kunde darf für die Dauer der Zusammenarbeit und einen Zeitraum von 6 Monaten darüber hinaus keinen Mitarbeiter der Cenesco aktiv abwerben, es sein denn, der Mitarbeiter ist bereits seit sechs Monaten aus den Diensten der Cenesco ausgeschieden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 €. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. Werden die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde hat uns unverzüglich über alle Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum stehenden Waren zu informieren, insbesondere bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Eigentumsbeeinträchtigungen. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
10. Ergänzende Regelungen für Softwareerstellung
Die vorliegenden AGB gelten auch für die Erstellung von Software, soweit in dieser Ziffer nichts Abweichendes geregelt ist.
- 10.a Rechteeinräumung
Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizensierbares, zeitlich und örtlich unbegrenztes Recht, die Software selbst zu nutzen. Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechteübertragung. Wir bleiben allein berechtigte an dem Quellcode, können diesen – so wie die gesamte Software – anderweitig nutzen, abändern, erweitern oder kürzen. Wir sind in der Nutzung der Software frei und unterliegen keinen Einschränkungen. Der Kunde ist ohne eine anderslautende, ausdrückliche Vereinbarung nicht berechtigt, die Software zu ändern oder ein reverseengineering vorzunehmen.
- 10.b Abnahme und Verjährung
Ist nichts anderes ausdrücklich vereinbart, kann die Abnahme der von uns erstellten Software ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der (auch konkludenten) Abnahme.
11. Cloud- und SaS-Leistungen
Die vorliegenden AGB gelten auch für unsere Cloud- und SaS-Lösungen, soweit in dieser Ziffer nichts Abweichendes geregelt ist.
- 11.a Änderungsvorbehalt
Wir sind zur jederzeitigen Änderung der Nutzungsbedingungen für Cloudund SaS-Leistungen berechtigt. Beabsichtigen wir eine solche Änderung, so teilen wir die beabsichtigte Änderung dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Dem Kunden steht dann ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine Kündigung in Textform, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Wir werden den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung auch noch einmal ausdrücklich hinweisen. - 11.b Nutzungsrechte des Kunden
Der Kunde und die von ihm ggf. vertragsgemäß eingerichteten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche und auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die Softwarefunktionalitäten über das Internet zuzugreifen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht. Der Kunde ist (es sei denn, dies ist zwischen den Parteien ausdrücklich anders vereinbart) nicht berechtigt, die Software zu anderen Zwecken oder in einem anderen Umfang, als in den vorliegenden AGB und dem Nutzungsvertrag geregelt, zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu veräußern oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen sämtliche Angaben zu machen, welche wir benötigen, um etwaige Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen, insbesondere deren Namen und Anschrift mitzuteilen sowie die Art und den Umfang seiner gegen diesen Dritten aus der unberechtigten Programmüberlassung bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.
- 11.c Pflichten und Obliegenheiten des Kunden, Freistellung
Die von uns angebotenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden. Der Kunde darf insbesondere keine gesetzlich verbotenen Handlungen in oder an dem System oder mit Hilfe des Zuganges zu dem System vornehmen oder vorbereiten. Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten des Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterrichten. Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der von dem Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, es sei denn, er hat die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten. Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen. Er hat sie vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Passwort und Nutzername sind durch den Kunden vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen, nicht zu großen Abständen geändert werden. Der Kunde stellt uns und unsere Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Produkte und/oder des Zuganges zur Cloud und/oder mit den damit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen. Eventuell durch uns zu sichernden Daten des Kunden sind vor der Übermittlung durch ihn mit angemessenen Mitteln wie zum Beispiel Virenfiltern auf schädliche Komponenten zu überprüfen.
- 11.d Kündigung
Die Vertragsdauer und ordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Nutzungsvertrag. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung durch uns liegt insbesondere (aber nicht ausschließlich) vor, wenn
– wenn der Kunde sich mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils zweier
aufeinanderfolgender Beträge in Rückstand befindet,
– wenn sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrages, der die Summe für zwei
Monatsbeträge übersteigt, in Rückstand befindet,
– das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder
– wenn der Kunde gegen Ziffer 10.b oder 10.c verstößt.
12. Datenschutz
Der Käufer willigt darin ein, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten bei uns elektronisch gespeichert und – ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages – auch an Dritte (insbesondere Versandunternehmen) weitergegeben werden. Dem Kunden stehen die datenschutzrechtlichen Ansprüche auf Auskunft, Korrektur und Löschung im gesetzlichen Umfang uneingeschränkt zu. Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter https://www.cenesco.de/datenschutz/
13. Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand ist – sofern der Kunde Kaufmann ist – Lünen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, insbesondere der Rom-I-Verordnung. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Sofern nichts Anderes Ausdrücklich vereinbart wurde, bildet unser Firmensitz den Erfüllungsort.